Die Konditionen

Zur Zeit können in die Klassen rhythmisch-musische Tanzerziehung Kinder zwischen 5 und 7 Jahren aufgenommen werden. In allen übrigen Klassen sind gute bis sehr gute Vorkenntnisse erforderlich. Der Trainingsleiter entscheidet über die Teilnahme am Unterricht.

Es besteht die Möglichkeit die ersten beiden Unterrichtssunden als Probestunden zu absolvieren. Bei positiver Entscheidung Ihrerseits werden sodann die Vereins- und Unterrichtskosten ab dem jeweiligen Monat des Unterrichtsbeginns berechnet.

Die Unterrichtskosten betragen für die Klassen rhythmisch-musische Tanzerziehung und Ballett 25 € monatlich (12 Monate im Jahr, also auch während der Schulferien). Die Ferientermine werden mit den niedersächsischen und hessischen Schulferien abgestimmt und bekannt gegeben.

Für das zweite Familienmitglied ermäßigt sich der monatliche Beitrag um 3 €, für das dritte um weitere 3 € usw. Belegt eine Person zwei Klassen, belaufen sich die Kosten für die zweite Klasse auf den Fall auf 19 €. Belegt eine Person drei und mehr Klassen, so entstehen für sie keine weiteren Kosten.

Voraussetzung für die Anmeldung zum Unterricht ist die Mitgliedschaft im Ballettverein. Der Mitgliedsbeitrag für ein aktives Mitglied beträgt jährlich 12 € und wird ab dem Beitragsmonat anteilig für das laufende Jahr berechnet. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist am jeweiligen Jahresbeginn bzw. ab Vertragsabschluss zu entrichten. Sollten mehrere minderjährige Kinder des/der Erziehungsberechtigten als aktive Mitglieder im Ballettverein Münden e.V. angemeldet sein, wird für diese kein weiterer Mitgliedsbeitrag erhoben.

Unsere Satzung ist ebenfalls online einsehbar.